Triathlon-Sportordnung

Neue Regeln für 2018 – das steht in der neuen Sportordnung

Scheibenbremsen werden erlaubt, aber Handys und Smart Watches dafür verboten. Die neuesten Bestimmungen der DTU-Sportordnung, an denen sich 2018 besonders viel geändert hat im Überblick:

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: - (Foto: ©iStock.com/RichVintage)

Oft ist sich der Athlet gar nicht bewusst, dass er gegen eine Regel verstoßen hat oder gerade dabei ist, die DTU-Sportordnung zu missachten. Wer liest sich schon die gesamte Sportordnung durch, die immerhin fast 50 Seiten umfasst? (und die man auf der Webseite der DTU herunterladen kann).

Wer sich nicht selbst durch das Regelwerk kämpfen will: Wir haben es getan und stellen Fallen und Neuerungen für die aktuelle Saison vor.

Grundsätzliche Regeln, die Du kennen solltest, findest Du im Artikel Regel-Verstöße beim Triathlon.

Scheibenbremsen sind erlaubt

2016 waren Rennräder mit Scheibenbremsen, bei Rennen mit Windschattenfreigabe (also etwa bei Eliterennen) verboten, bei Windschattenverbot (in der Regel alle Altersklasse-Wettkämpfe) jedoch erlaubt. Dies ändert sich 2018: Nach der neuen SpO sind Scheibenbremsen nun generell erlaubt. Verboten bleiben hingegen noch immer Scheibenlaufräder, Cross- bzw. MTB-Räder und Auflieger (Triathlon-Aufsätze).

Blocking wird bestraft

Das grundlose Fahren in der Mitte der Radstrecke und die dadurch verursachte Behinderung überholender Athleten wird Blocking genannt. Und in Zukunft mit einer Gelben Karte bestraft. Dies ist gleichbedeutend mit einer Zeitstrafe, die je nach Wettkampfdistanz zwischen 15 (Sprintdistanz) und 60 Sekunden (Langdistanz) beträgt.

Keine Kommunikationsgeräte

Die Benutzung von MP3-Playern oder ähnlichem war bereits verboten. Dabeihaben darf sie der Triathlet jedoch, damit er zum Beispiel jemanden benachrichtigen kann, falls er den Wettkampf abgebrochen hat. Während des Rennens aber schnell mal eine Kurznachricht schreiben, telefonieren, Musik hören oder was auch immer die Geräte heutzutage alles können: Nicht gestattet! Weiterhin wurde für 2018 folgendes konkretisiert:  Mobiltelefone, Smart Watches oder Funkgeräte dürfen während des Wettkampfes nicht in einer Art und Weise benutzt werden, die den Triathleten vom Renngeschehen ablenken könnte. Hierzu gehören unter anderem Telefonieren, das Abspielen von Musik, Fotografieren sowie die Nutzung sozialer Medien. Ein Verstoß wird mit Disqualifikation geahndet.

Änderungen aus dem Jahr 2016

Neue Regeln, Ergänzungen, Änderungen

Schwimmen: Macht mal halblang (am Arm)

Mit großer Spannung erwarten viele verfrorene Triathleten (oder die mit mäßiger Wasserlage 😉 vor dem Start das Ergebnis der offiziellen Temperaturmessung: Sie erfolgt eine Stunde vor dem Wettkampf in 60 Zentimetern Wassertiefe. Zeigt das Thermometer beispielsweise mehr als 21,9 Grad Celsius an, dürfen Starter in den Alterklassen auf der olympischen Distanz keinen „Kälteschutzanzug“, sprich Neopren, tragen (für andere Distanzen und Junioren/U23/Elite etc. gelten andere Regeln, siehe Tabelle in der Sportordnung § 28.3).

Dann ist nur noch Schwimmbekleidung erlaubt. Sie darf generell keinen Auftrieb erzeugen, also nicht aus oder mit Neopren sein, und sie darf nun bis maximal zum Ellenbogen beziehungsweise den Knien reichen. Bisher war dagegen vorgeschrieben, dass der gesamte Arm frei sein muss.

Übrigens darf ab 2016 auch kein MP3-Player oder ähnliches mit ins Wasser genommen werden. Bisher erstreckte sich das Verbot von „Unterhaltungselektronik“ wie Handys, Smartphones oder Musikplayern nur auf die Rad- und Laufstrecke. Jetzt darf sich also auch im Wasser niemand mit Kopfhörern erwischen lassen – man soll ja schließlich wichtige Anweisungen mitbekommen.

Radfahren: Das Ende der Windschattenbox

Immer wieder das heißeste Eisen im Regelwerk des Triathlons: das Windschattenfahren: Die meisten Zeitstrafen oder Verwarnungen verhängen die Kampfrichter deswegen. Man spricht dann auch von Draften, das heißt Athleten fahren auf der Radstrecke unerlaubt dicht hinter oder neben einem anderen Rad oder Fahrzeug her, und nutzen so den verringerten Luftwiderstand. Welcher Bereich dabei nun genau als Windschatten gilt und ob dieser an manchen, beispielsweise Gefahrenstellen, nicht unvermeidbar ist – darüber gibt es immer wieder hitzige Diskussionen. Um diese zu beenden, hat die DTU (und ITU) bereits vor vielen Jahren das Konzept der so genannten Windschattenbox eingeführt: Sie gab einen Abstand von mehr als zehn Metern hinter (gemessen vom Ende des Hinterrads und Anfang des Vorderrads) und drei Metern seitlich des Windschatten-„Spenders“ vor. Bei vielen Wettkämpfen war sie zur Anschauung im Start- oder Zielbereich auf dem Boden aufgezeichnet.

Damit ist nun Schluss: Die sicherlich revolutionärste Änderung im DTU-Regelwerk anno 2016 besagt, dass jetzt nur noch der schiere Abstand zwischen zwei Rädern gilt: Genau zwölf Meter dürfen es sein. Und das nun auch noch anders gemessen, nämlich von Vorderrad zu Vorderrad, jeweils an dessen vorderem Ende. Das bedeutet: Nebeneinander fahren ist neuerdings nicht mehr erlaubt – auch nicht im Abstand von drei Metern.

Damit soll dem Ärgernis der Bildung von Pulks und dem so genannten Blocking (man fährt weit links, sodass andere nicht oder nur schwer passieren können) ein für allemal der Garaus gemacht werden. Neben anderen Radfahrern darf sich nun also lediglich aufhalten, wer wirklich überholt. Das sollte nach wie vor zügig geschehen, aufgrund der veränderten Drafting-Regelung spendiert das Triathlon-Reglement aber immerhin zehn Sekunden mehr Zeit: Innerhalb von maximal 25 Sekunden muss man bei einem Überholmanöver das Vorderrad des oder der anderen Teilnehmer hinter sich gelassen haben (früher: 15 Sekunden). Hinter „zweispurigen motorisierten Fahrzeugen“, sprich Autos, muss der Abstand sogar 35 Meter betragen; bei Motorrädern ebenso wie bei anderen Rädern zwölf Meter.

Übrigens verpflichtet die Triathlon-Sportordung Wettkampfteilnehmer auch, alle Versuche von Kontrahenten (oder vielleicht auch Vereinskumpels), sich in den eigenen Windschatten zu begeben, deutlich zurückzuweisen. Denn dies entspricht zum einen dem Gebot der allgemeinen Fairness und Chancengleichheit; außerdem kann aufgrund aerodynamischer Gesetzmäßigkeiten auch das vordere Fahrrad ein wenig von Windschattenfahrern hinter sich profitieren – was viele vielleicht gar nicht wissen …

Blau sehen statt schwarz fahren

Hält ein Radler den vorgeschriebenen Abstand nicht ein, sieht er in Zukunft Blau statt Schwarz: Der Kampfrichter zückt die blaue Karte statt wie bisher eine schwarze.

Einzige Ausnahmen für das Windschattenverbot: 500 Meter hinter oder vor der Wechselzone und an Verpflegungsstellen hebt die Sportordnung der DTU die Windschatten-Regel auf. Oder in engen Kurven, an starken Steigungen oder starken Gefällen – allerdings nur dann, wenn die betreffenden Stellen in der Ausschreibung oder in der Wettkampfbesprechung ausdrücklich definiert und bekanntgegeben wurden.

Eine weitere Neuerung betrifft Rennräder mit Scheibenbremsen, die zunehmend Einzug auch in die Wechselzonen halten: Bei Rennen mit Windschattenfreigabe (also etwa bei Eliterennen) sind sie in Zukunft verboten, bei Windschattenverbot (in der Regel alle Altersklasse-Wettkämpfe) jedoch erlaubt.

Und noch eine weitere kleine Regeländerung gibt es bei den Rädern – wobei es eigentlich nur eine Umformulierung ist: Ab 2016 heißt es in der Sportordnung, dass die „Bremshebel nicht nach vorne ragen dürfen“. Früher mussten sie „nach hinten zeigen“. Was eher ein bisschen klingt wie Begriffsreiterei, hat laut DTU den Hintergrund, dass damit eine schon bisher übliche Praxis, bei Windschattenverbot-Rennen auch MTBs zu erlauben, nun zweifelsfrei ermöglicht wird. Vor allem bei Cross-Triathlons sind diese oft am Start. Der Bann nach vorne zeigender Bremsgriffe rührt von ihrer Verletzungsgefahr her: Niemand soll zum Beispiel mit Zeitfahraufsätzen oder abgesägten, umgedrehten Rennlenkern die Straße unsicher machen, an deren Enden die Bremshebel mit ihren Spitzen gefährlich nach vorne zeigen – als ob sie gleich jemanden auf die Hörner nehmen wollten …

Alte Fallen

Beim Schwimmen haben wir es schon erwähnt: MP3-Player und ähnliche Geräte sind während des gesamten Wettkampfs verboten – allerdings nur ihre Benutzung. Dabeihaben darf sie der Triathlet jedoch, damit er zum Beispiel jemanden benachrichtigen kann, falls er den Wettkampf abgebrochen hat. Während des Rennens aber schnell mal eine Kurznachricht schreiben, telefonieren, Musik hören oder was auch immer die Geräte heutzutage alles können: Nicht gestattet!

Speziell die Wechselzone ist geradezu eine Reglement-Gefahrenzone: Nochmal schnell ein paar Meter auf dem mit allem Drum und Dran aufgezäumten Triathlonboliden rollen – etwa um zu sehen, ob der Strohhalm der Trinkflasche nicht ins Gesicht hängt?: Gelb! – Fahren in der Wechselzone ist zu jeder Zeit verboten.

Helm: wann auf, wann zu – und wohin?

Außerdem ist der Helm ist beim Einchecken in die Wechselzone schon vor Beginn des Rennens zu tragen. So weit ist das den meisten klar. Eine neuere Regel gab es vor einiger Zeit bereits dazu, wie der Helm in der Wechselzone abzulegen ist: Er muss sich mit geöffnetem Kinnriemen am Rennrad befinden! Und, nicht vergessen, vor Aufnahme des Rades und vor dem Wiederabstellen in der Wechselzone muss der Helm mit geschlossenem Kinnriemen brav auf dem Kopf sein. Also quasi die gesamte Zeit über, in der man Kontakt zu seinem rollenden Untersatz hat, auch wenn man ihn in der Wechselzone nur schiebt oder hält.

Nichts geändert hat auch sich auch an der seit vergangener Saison bestehenden Regelanpassung, dass sich Hobbytriathleten beim Radfahren und Laufen luftige Erleichterung verschaffen dürfen, indem sie den vorderen Reißverschluss ihres Anzugs so weit öffnen, wie es ihnen beliebt (früher: nur 15 Zentimeter weit). Das Öffnungslimit gilt jedoch weiterhin bei internationalen Veranstaltungen und innerhalb der Deutschen Triathlon-Liga. Was allerdings als internationale Veranstaltung gilt, bleibt offen. Am besten man fragt vor Ort nach.

Aufgepasst heißt es weiterhin bei der Materialablage am Rad in der Wechselzone: Falls es eine extra eingerichtete Tütenablage für Wechselbeutel gibt, dürfen sich am Rennrad nur Helm, Brille, Startnummer und Schuhe befinden. Handschuhe, Buff-Tuch, Riegel und Gels, etc. sind dort dann nicht erlaubt. Mitgeführte Behälter für Getränke oder Nahrungsmittel müssen zudem aus unzerbrechlichem Material sein – eine Wasserflasche aus Glas hat also nichts am Rad verloren. Ist eh zu schwer …

Kleine Randnotiz: Die Vorderräder des Rennrads müssen gespeicht sein, „konventionell oder speichenarm aus Kunststoff“ und „sofern diese keine messerartigen Speichen besitzen“, wie es in der DTU Sportordnung heißt . Scheibe vorne und hinten wäre also nicht erlaubt. Macht aber sowieso keiner.

Wichtig bei der Startnummer, die am Rad aufgeklebt ist: Sie muss von links gut zu lesen sein – klar: Die Wettkampfrichter kommen selten von der rechten Seite. Also vor dem Start überprüfen.

Schließlich noch das Thema Umweltschutz: Packungen von Gels sollten nicht einfach weggeworfen werden (auch wenn es leider viele Triathleten tun). In der Sportordnung heißt es dazu: „Unvermeidbarer Abfall muss an den dafür vorgesehenen Stellen entsorgt werden. Sind derartige Stellen nicht eingerichtet, ist der Teilnehmer angehalten, Eigenentsorgung zu praktizieren.“ Und das ist auch gut so.

Hier nochmal die wichtigsten Neuerungen für die Triathlon-Saison 2016 im Überblick:

  • Schwimmanzüge – gemeint sind damit nicht Neoprenanzüge – dürfen nun auch noch die Oberarme bedecken und bis zum Ellenbogen reichen (früher mussten sie den gesamten Arm ab der Schulter frei lassen).
  • Musikplayer oder Smartphones etc. dürfen nun auch auf der Schwimmstrecke nicht mehr verwendet werden (früher war ihr Einsatz nur beim Radfahren und Laufen tabu).
  • Beim Windschattenverbot ist nur noch eine Distanz von zwölf Metern zum vorausfahrenden Rad maßgeblich, gemessen von Vorderrad zu Vorderrad (früher musste eine „Windschattenbox“ von zehn mal drei Metern als Abstand nach vorne und zur Seite eingehalten werden). Nebeneinander darf also nur noch zum Überholen gefahren werden, das in maximal 25 Sekunden abgeschlossen sein muss (früher: 15 Sekunden).
  • Bremshebel dürfen nicht nach vorne ragen (früher hieß es: sie müssen nach hinten zeigen). Damit sollen bei Non-Draft-Rennen auch MTBs offiziell an den Start gehen können, in der Praxis hat sich nichts geändert.
  • Bei einem Verstoß gegen die Windschattenregelung zeigt der Kampfrichter ab sofort die blaue Karte (früher: schwarz).

 

Hier findest Du Regeländerungen aus dem Jahr 2012.

Hier findest Du Regeländerungen aus dem Jahr 2011.

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