Medikamente bei Age-Groupern

Anti-Doping im Triathlon – was ist erlaubt, was verboten?

Fünf Prozent aller Deutschen gelten als Asthmatiker, der Anteil unter Sportlern ist gleich hoch. Medikamente helfen, doch stehen die vielleicht auf der Dopingliste? Und was ist mit anderen Arzneien?

Asthma
Asthma: Unter Triathleten gibt es anteilig genauso viele Asthmatiker, wie auf die Gesamtbevölkerung gerechnet - (Foto: triathlon-tipps.de)

Heuschnupfen quält mich schon, seitdem ich ein Teenager bin. Doch jetzt ist die Allergie noch eine Etage tiefer gezogen, in die Bronchien. Diagnose des Arztes: Ich habe Asthma im Anfangsstadium. Die Lösung, damit sich das nicht verschlimmert, ist ein Spray für morgens und abends und ein weiteres für besonders belastende Situationen. Dazu gehört auch der Triathlon.

Ungewolltes Doping bei Triathlon Age-Groupern

Ich mag meinen Sport sauber und bin strikt gegen Doping. Aber was nun? Mit dem Asthmaspray, ist das nicht schon Doping? Muss ich das nicht anmelden? Wohin wende ich mich, damit alles korrekt abläuft? Wo finde ich die aktuelle Dopingliste für Triathlon?

Am besten hole ich erst einmal Infos bei der Nationalen Antidoping-Agentur Deutschland (NADA) ein. Die müssen es ja wissen. Ich spreche also im Interview mit Frau Bunthoff und Frau Klein von der NADA.

Interview mit der Nationalen Anti-Doping Agentur NADA

Hallo Frau Bunthoff, hallo Frau Klein, sagen Sie mal: kontrolliert die NADA überhaupt Hobby-Triathleten?

Frau Bunthoff: In erster Linie ist die NADA natürlich für den Spitzensport zuständig, also für die Kader-Athleten. Aber es gibt zwei Arten von Dopingkontrollen: Zum einen wird im Wettkampf kontrolliert, das sind die sogenannte Wettkampfkontrollen, zum anderen außerhalb des Wettkampfes, das sind die sogenannte Trainingskontrollen.

Bei Wettkämpfen werden in der Regel die Erstplatzierten sowie weitere ausgeloste Athleten kontrolliert. Das kann dann auch Hobby-Triathleten ohne Elitepass treffen.

Trainingskontrollen werden hingegen ausschließlich bei Triathleten vorgenommen, die in einen Bundesleistungskader berufen und somit einem Testpool der NADA zugeordnet sind. Diese Athleten müssen jederzeit mit unangekündigten Kontrollen außerhalb der Wettkämpfe rechnen. Die werden in verschiedenen Sportarten je nach Dopingrisiko unterschiedlich häufig durchgeführt.

Was hat es mit den Testpools auf sich, wo gehören wir Hobby-Triathleten da rein?

Frau Bunthoff: Die reinen Hobby-Triathleten, die keinem Bundeskader angehören und keinen Elitepass besitzen, gehören nicht zu den Testpools und werden also nicht außerhalb der Wettkämpfe getestet. Sind Hobby-Sportler aber Inhaber eines Elitepasses, gehören sie natürlich dazu.

Bei diesen Testpool-Athleten kontrolliert die NADA auch außerhalb der Wettkämpfe. Dabei geht es nicht nach dem Gießkannenprinzip, sondern sehr zielgerichtet nach dem Dopingrisiko einer Sportart und der Kaderzugehörigkeit des Athleten.

Die Sportarten werden dafür in Risikogruppen eingeteilt. In der Risikogruppe A befinden sich hauptsächlich Ausdauer- und Kraftsportarten, in der Risikogruppe B hauptsächlich die Mannschaftssportarten und in der Risikogruppe C insbesondere die nicht-olympische Sportarten.

Der höchste und am häufigsten kontrollierte Testpool ist der Registered Testing Pool, kurz RTP mit den besten deutschen Athleten. Darunter befindet sich der sogenannte Nationale Testpool, kurz NTP. Dann gibt es noch den sogenannten Allgemeinen Testpool, kurz ATP.

In den verschiedenen Testpools wird unterschiedlich oft kontrolliert. Und es gibt unterschiedliche Meldepflichten für die Athleten der verschiedenen Testpools. Trainingskontrollen müssen nämlich unangemeldet, also absolut überraschend durchgeführt werden, damit jede Möglichkeit zur Manipulation unterbunden wird. Deshalb müssen die Kontrolleure immer wissen, wo sich die Athleten aufhalten.

„Es kann dann auch Athleten außerhalb der Testpools treffen.“

Bei den Wettkampfkontrollen sieht es etwas anders aus. Zum Teil führt die NADA die Kontrollen durch, zum Teil machen es aber auch noch die Verbände selber. Hier werden in der Regel direkt nach dem Wettbewerb die Erstplatzierten kontrolliert und weitere Athleten ausgelost. Das kann dann auch Athleten außerhalb der Testpools treffen. Wenn es konkrete Hinweise oder Verdachtsmomente gibt, dann geht die NADA diesen natürlich auch nach und platziert, wenn sie das für nötig hält, auch mal überraschende, zusätzliche Wettkampfkontrollen.

Wie viele Kontrollen hat es 2012 unter Hobby-Triathleten gegeben?

Frau Bunthoff: Ich kann Ihnen nur die Gesamtzahlen für den Triathlonsport nennen. 2012 hat die NADA im Training 645 Kontrollen, im Wettkampf 339 Kontrollen im Triathlon durchgeführt.

Und wie viele wurden dabei positiv getestet?

2012 wurden im Triathlon sieben Verfahren wegen möglicher Verstöße gegen Anti-Doping-Bestimmungen eingeleitet. Es sind noch nicht alle Verfahren abgeschlossen.

“ … Ausschluss von jeglicher Teilnahme an Wettkämpfen …“

Was droht dem Hobby-Athleten, wenn er positiv getestet wurde?

Frau Bunthoff: Bei einem Verstoß eines Athleten gegen Anti-Doping-Bestimmungen können seine Wettkampfergebnisse annulliert werden, er wird beim entsprechenden Wettbewerb disqualifiziert. Außerdem kann eine Sperre über einen bestimmten Zeitraum – in der Regel zwei Jahre verhängt werden – und somit der Ausschluss von jeglicher Teilnahme an Wettkämpfen oder sonstigen Aktivitäten oder finanzieller Unterstützung.

Nun das soll mir natürlich nicht passieren. Seit einer Woche benutze ich aber nun selbst zwei Asthmasprays. Ist das schon Doping?

Frau Klein: Das hängt von den Inhaltsstoffen des Asthmasprays ab. Einige Substanzen, die in Asthmasprays enthalten sind, sind verboten und dürfen somit nur nach erteilter Medizinischer Ausnahmegenehmigung eingenommen werden.

Die inhalative Anwendung der Substanzen Salbutamol, Salmeterol und Formoterol ist nicht mehr verboten. Ihr Einsatz muss aber auf dem Doping-Kontrollformular erwähnt werden. Das gilt auch für kortisonhaltige Asthmasprays und Kombinatinspräparate.

Salbutamol darf allerdings nur bis zu einer maximalen Dosis von 1.600 µg pro 24 Stunden angewandt werden. Das sind je nach Präparat bis zu 8 Hübe oder bis zu 16 Hübe am Tag. Und auch Formoterol darf nur bis zu einer maximalen Dosis von 54 µg pro 24 Stunden genommen werden.

Alle anderen Beta-2-Agonisten sind zunächst jederzeit verboten. Hierzu gehören zum Beispiel die Substanzen Terbutalin, Fenoterol oder Reproterol. Je nach Testpoolzugehörigkeit beziehungsweise Inlands- oder Auslandsstart muss ein Antrag auf Medizinische Ausnahmegenehmigung mit einer vollständigen Krankenakte oder ein Attest vorliegen. Die WADA verlangt dazu klar definierte Befunde und medizinische Unterlagen.

Bei Athleten, die keinem Testpool der NADA angehören, also keine Kaderathleten sind, muss ein Attest vorgelegt werden. Eine Medizinische Ausnahmegenehmigung muss von Freizeitsportlern nicht beantragt werden. Bei einigen wenigen Substanzen, die in der Regel selten und nur bei schwerwiegenden Erkrankungen eingesetzt werden, kann dies allerdings nach einer positiven Wettkampfkontrolle erforderlich werden. Genaueres erfahren Sie über die Website der NADA.

Bin ich mit dem Problem alleine, oder gibt es mehr Sportler, die Asthma haben?

Frau Klein: Der Anteil an Asthmatikern ist bei Sportlern genauso hoch wie in der Normalbevölkerung.

“ … NADAmed enthält mehr als 3.000 Präparate mit Handelsnamen …“

Ich mag es gerne korrekt: Wenn ich als Amateur Triathlet ein neues Medikament dauerhaft verschrieben bekomme, wie gehe ich dann am besten vor?

Die Medikamenten-Datenbank der NADA mit 3.000 Einträgen.

Frau Klein: Sie werfen am besten direkt einen Blick in die Informationsmedien der NADA und überprüfen den Status des Medikamentes und seiner Wirkstoffe. Unsere online Datenbank NADAmed enthält mehr als 3.000 Präparate mit Handelsnamen oder als Einzelsubstanz. NADAmed gibt es übrigens auch als kostenlose App für das iPhone und Androids. Sie können auch in unserer Beispielliste zulässiger Medikamente nachschlagen.

Wenn Ihr Medikament eine verbotene Substanz enthält, dann müssen Sie als Testpool-Athlet eine Medizinische Ausnahmegenehmigung beantragen. Dafür muss die vollständige Krankenakte eingereicht werden, die dann eingehend von der NADA oder dem internationalen Verband geprüft wird. Es wird auch geprüft, ob es keine Alternative zu dem verschriebenen Medikament gibt. Erst nach Genehmigung der Medizinischen Ausnahmegenehmigung dürfen Sie das Medikament einnehmen.

Bei Athleten, die keinem Testpool der NADA angehören, also keine Kaderathleten sind, muss ein Attest vorgelegt werden.

Am Wettkampftag: Was muss ich mitnehmen, was muss ich einreichen?

Frau Klein: Sie müssen bei einer Kontrolle alle eingenommenen Medikamente angeben, also auch erlaubte und den Einsatz von Asthmasprays. Dies wird auf dem Dopingkontrollformular vermerkt. Zudem sollten Sie die Ausnahmegenehmigung oder ein Attest vom Arzt mitnehmen. Vor einem Auslandsstart sollten Sie sich zudem beim Veranstalter oder der zuständigen Anti-Doping-Organisation nach den Regeln erkundigen.

Herzlichen Dank für die aufschlussreichen Informationen.

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