Luftzug an der Hosennaht durch ein überholendes Auto - ein fast alltägliches Gefühl für den Triathleten im Radtraining. Nur selten halten die Autofahrer den vorgeschriebenen Abstand ein. Was aber wenige wissen: Auch zwischen Velo und Bordstein oder parkenden PKWs muss Platz gelassen werden.
Ungeduldige Autofahrer, die eng am Rad vorbeischrammen, hupen und einen dann noch schneiden. Keine Seltenheit für Radfahrer. PKW-Führer, die das machen, unterliegen meist zwei fatalen Irrtümern:
- Sie schätzen den Abstand zum Radfahrer falsch ein
Mindestens 1,5 Meter muss der Autofahrer einhalten. Besser noch sind 2 Meter. Wer das mißachtet kann mit Punkten, Bußgeld und Fahrverbot belegt werden - Sie glauben, der Radfahrer muss möglichst weit rechts fahren
Zwar gilt für alle Verkehrsteilnehmer prinzipiell Rechtsfahrgebot, allerdings muss der Radler einen Mindestabstand von einem Meter zu parkenden Autos einhalten. Denn: Zur Orientierung ist es aus PKWs aussteigenden Personen erlaubt, die Tür einen Spalt zu öffnen. Hält sich der Radler nicht an den Mindestabstand, kann ihn beim Unfall Mitschuld treffen. Ausnahme: Bei dichtem Verkehr kann der Radfahrer den Abstand auf 40 Zentimeter verringern.
Weiterhin ist durch Urteile geregelt, dass der Radfahrer bei Dunkelheit oder Regen sich nicht weiter als einen Meter in die Fahrbahn hineinbewegen soll.
Gegenüber den Velo-Kollegen muss der Rennradler beim Überholen übrigens keinen ganzen Meter einhalten.
Ein kleiner, nicht ernstgemeinter Tipp zum Schluss: Wenn Sie das Angstgefühl beim Überholtwerden mindern möchten, trainieren Sie mal eine Woche in Italien - das härtet ab. :o)
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